Stand: Oktober 2026. Diese Cookie-Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzerklärung. Sie erklärt, welche Rolle Cookies oder vergleichbare Technologien spielen können und nach welchen Grundsätzen wir sie einsetzen.
1. Grundsatz
Qelvarinthessora verfolgt einen datensparsamen Ansatz. Die öffentlich sichtbaren Inhalte dieser Website sind so umgesetzt, dass keine Werbe- oder Reichweitenmessungsdienste erforderlich sind. Wir binden keine externen Analyseplattformen, Werbenetzwerke, externen Webfonts, entfernten Videoplayer oder Kartendienste ein.
2. Was Cookies und ähnliche Technologien sind
Cookies sind kleine Informationen, die über einen Browser auf einem Endgerät gespeichert und später wieder ausgelesen werden können. Vergleichbare Technologien können Daten beispielsweise im lokalen Speicher des Browsers ablegen oder vorhandene Informationen auslesen. Solche Verfahren können für technische Funktionen, Komforteinstellungen, Analyse oder Werbung eingesetzt werden.
Datenschutzrechtlich ist nicht nur der Name „Cookie“ entscheidend. Maßgeblich ist, ob Informationen in der Endeinrichtung gespeichert oder bereits gespeicherte Informationen ausgelesen werden und ob dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.
3. Aktueller Einsatz auf dieser Website
Für die normalen Seiteninhalte, Navigation, Bilder, rechtlichen Hinweise und die Darstellung des Kontaktbereichs sind derzeit keine Marketing- oder Analyse-Cookies vorgesehen. Das Menü, die lokalen Slider und die Inhaltsumschaltung funktionieren ohne ein dauerhaftes Nutzerprofil.
Die Darstellung der Website und ihrer Kontaktangaben erfordert keine Wiedererkennung einzelner Besucher. Für Navigation und Inhaltsdarstellung wird kein Werbe- oder Analyseprofil angelegt.
4. Technisch notwendige Speicher- oder Zugriffsvorgänge
Nach § 25 TDDDG kann eine Einwilligung entbehrlich sein, wenn ein Speicher- oder Zugriffsvorgang unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen, oder wenn er ausschließlich der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dient. Soweit wir künftig technisch notwendige Funktionen einsetzen, beschränken wir sie auf den jeweiligen Zweck.
Technisch notwendig bedeutet nicht automatisch, dass jede weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten ohne zusätzliche Rechtsgrundlage zulässig ist. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO.
5. Einwilligungspflichtige Technologien
Nicht erforderliche Technologien, etwa für personalisierte Werbung, umfassendes Nutzertracking oder vergleichbare Analysezwecke, würden erst nach einer wirksamen Einwilligung eingesetzt. Eine Einwilligung müsste freiwillig, informiert, spezifisch und widerruflich sein. Eine Ablehnung nicht erforderlicher Technologien darf die grundlegende Nutzung der Website nicht unnötig verhindern.
Sollten wir künftig solche Funktionen einführen, würden wir vor ihrer Aktivierung eine geeignete Auswahlmöglichkeit bereitstellen und diese Richtlinie um Anbieter, Zweck, Speicherdauer und mögliche Empfänger ergänzen.
6. Speicherdauer
Die Speicherdauer hängt von der Funktion und Rechtsgrundlage ab. Sitzungscookies werden typischerweise mit Ende der Browsersitzung gelöscht; persistente Cookies können für einen festgelegten Zeitraum gespeichert bleiben. Für einwilligungspflichtige Technologien müsste die jeweilige Speicherdauer transparent angegeben werden.
Da die aktuelle Website keine Werbe- oder Analyse-Cookies voraussetzt, besteht für diese Kategorien derzeit keine entsprechende Speicherdauer.
7. Einstellungen im Browser
Browser bieten in der Regel Möglichkeiten, Cookies zu löschen, zu blockieren oder nur in bestimmten Situationen zuzulassen. Wenn technisch notwendige Cookies künftig für eine ausdrücklich gewünschte Funktion eingesetzt werden, kann deren vollständige Blockierung dazu führen, dass diese Funktion nicht wie vorgesehen arbeitet.
Eine Browser-Einstellung ersetzt nicht in jedem Fall die datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungsverwaltung durch den Website-Anbieter. Umgekehrt führt eine technische Zulässigkeit im Browser nicht automatisch dazu, dass ein Website-Anbieter alle denkbaren Cookies setzen darf.
8. Datenschutzrechte
Wenn im Zusammenhang mit Cookies oder ähnlichen Technologien personenbezogene Daten verarbeitet werden, stehen Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen Rechte zu, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie gegebenenfalls Widerspruch und Widerruf einer Einwilligung.
9. Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich ist Qelvarinthessora Genuss GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland. Für Fragen zu Datenschutz oder dieser Cookie-Richtlinie erreichen Sie uns unter info@qelvarinthessora.com oder telefonisch unter +49 30 23125 418.
10. Änderungen dieser Richtlinie
Wenn sich die auf der Website eingesetzten Technologien ändern, wird diese Richtlinie entsprechend angepasst. Sollten künftig einwilligungspflichtige Technologien eingesetzt werden, werden diese nicht allein durch eine Textänderung legitimiert; eine erforderliche Einwilligung muss vor dem entsprechenden Zugriff oder Speichern eingeholt werden.